Allianz Travel Reiseversicherung – Erfahrungen und Bedingungen
Egal, ob zu schneebedeckten Hängen oder wunderschönen Stränden, ins Ausland zu reisen, ist eine aufregende Erfahrung. Obwohl bei einer Reise auch Unfälle passieren können, deckt die Reiseversicherung der Allianz unvorhergesehene Kosten währenddessen ab. Darunter zählen Reisestornierung, medizinische Kosten, verlorenes oder gestohlenes Gepäck, Verspätungen und persönliche Haftpflicht.
Es gibt Policen für die meisten Arten von Reisen. Ganz gleich, ob Familienurlaub, eine Last-Minute-Geschäftsreise oder ein paar Städtetrips, hier ist alles abgedeckt. Zwischen den ganzen Versicherungspaketen kann das Passende ausgewählt werden. Nachfolgend sind weitere Informationen zu den Produkten angegeben, für die die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten.
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Die Jahresreiseversicherung
Mit der Jahresreiseversicherung ist das Reisen stressfrei. Es werden große Städtereisen, Familienferien, lange Wochenenden und sogar die lästigen Last-Minute-Arbeitsreisen abgedeckt. Mit einer Jahresreiseversicherung wird Zeit und Geld gespart.
Die jährliche Reiseversicherung ist speziell für Vielreisende konzipiert. Mit der Jahresreiseversicherung sind alle Reisen, die im Laufe des Jahres anfallen, versichert. Nachfolgend sind weitere Informationen den Produkten aufgelistet.
Mit der Jahresreiseversicherung von der Allianz können Kunden die für sich passende Versicherungsstufe wählen. Die Mehrfachreiseversicherung ist für Vielreisende konzipiert, sodass der Kunde für so viele Reisen versichert ist, wie er möchte. Dies gilt mit einer Dauer von bis zu 31 Tagen über einen Zeitraum von 12 Monaten.
Die Auslandskrankenversicherung inklusive Corona-Abdeckung
Warum wird sie benötigt? COVID-19 hat unser Leben für viele Monate unterbrochen, aber nach und nach darf wieder mehr gereist werden. Das neue Reiseversicherungsangebot bietet zusätzliche Sicherheit für diejenigen, die reisen, während COVID-19 immer noch auf der ganzen Welt präsent ist.
Die neue Police bietet Versicherungsschutz für Folgendes:
- Erkrankung an epidemischer Krankheit
- Quarantänepflicht
Wenn man an einer epidemischen oder pandemischen Krankheit (einschließlich COVID-19) erkrankt oder in Quarantäne muss, sind die dadurch entstehenden medizinischen Kosten gedeckt. Wir bieten auch Versicherungsschutz für Reiseabbruch, Rücktransport und/oder Reiseverlängerung, wenn Sie nicht gesund genug sind oder wie geplant nach Hause reisen können. Die Policen decken auch die Kosten für einen Auslandsaufenthalt, sofern dies medizinisch notwendig ist, bis die Rückreise wieder angetreten werden kann.
Stornierung der Reise
Der Stornoschutz gilt, wenn die Reise storniert wird, weil der Kunde oder der Reisebegleiter entweder Symptome haben oder eine epidemische Krankheit diagnostiziert wurde. Es besteht auch Versicherungsschutz, wenn der Kunde oder Reisebegleiter unter Quarantäne gestellt werden müssen.
Es muss kein Test gemacht werden, um zu beweisen, dass man das Virus hat. Jedoch muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden, um die Symptome oder Diagnose zu bestätigen. Wenn aufgrund einer allgemeinen Quarantäne in einer Region oder Nation nicht gereist werden kann, gilt dieser Versicherungsschutz nicht. Versicherungsschutz besteht nur für bestimmte Einzelereignisse.
Wenn sich um einen geliebten Menschen gekümmert werden muss
Versicherungsschutz besteht auch bei Stornierung oder Abbruch der Reise, wenn ein naher Verwandter aufgrund einer Epidemie oder Pandemie (einschließlich COVID-19) ernsthaft erkrankt. Ähnlich wie bei der allgemeinen Stornierung muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden, um den Anspruch zu belegen.
Wenn die Beförderung verweigert wird
Wenn dem Kunden oder jemandem, mit dem man reist eine Beförderung verweigert wird, sind nicht genutzte und nicht erstattungsfähige Reisekosten abgedeckt. Es wird dazu eine schriftliche Bestätigung des Beförderungsverweigerungsauftrags von der Fluggesellschaft verlangt.
Die Gruppenreiseversicherung
Wenn zu zweit oder in der Gruppe (ab 8 Personen) ins Ausland verreist wird, lohnt sich eine Reiseversicherung immer. Denn selbst wenn die Reise nicht weit ist kann das Unerwartete passieren. Der Flug könnte gestrichen werden, Taschendiebe können zuschlagen, während Urlaubsfotos gemacht werden, oder wenn eine Krankheit eintrifft.
Mit einer Gruppenreiseversicherung besteht für den Fall der Fälle Absicherung. Diese beinhaltet Flugverspätungen, Arztrechnungen oder gestohlene Gegenstände. Egal, ob ein Strandbesuch ansteht, im Skiurlaub auf die Piste gegangen wird, oder ein toller Rucksackurlaub ansteht. Auch im Ruhestand ist eine Reiseversicherung ist unerlässlich. Mit der Gruppenreiseversicherung ist alles von der zweiten Buchung bis zur Rückkehr nach Hause abgesichert.
Was deckt die Gruppenreiseversicherung von der Allianz ab?
Bei der Allianz wird ein Versicherungsniveau angeboten, das für die meisten Reisenden geeignet ist. Verschiedene Policen bieten unterschiedliche Deckungsstufen, daher ist es wichtig, dass die Policendokumente sorgfältig gelesen und genau verstanden wird, wofür Sie versichert sind.
Policen erfüllen alle unterschiedliche Bedürfnisse. Je nachdem, für welche Police und welche Deckungsstufe sich entschieden wird, besteht Schutz für:
- Abbruch oder Stornierung
- Verlorene, beschädigte, oder gestohlene Gegenstände
- Gerichtskosten
- Geldverlust
- Unfall
- Reisepassverlust
- Medizinische Notfälle
- Verpasste Abfahrten
- Verspätete Abfahrten
Muss eine Gruppenreiseversicherung oder eine Paarreiseversicherung abgeschlossen werden?
Mit einer Gruppe im Urlaub wird möglicherweise festgestellt, dass der Abschluss einer Gruppenreiseversicherung einfacher und weniger zeitaufwändig ist. Wenn für jedes Gruppenmitglied die gleiche Reiseversicherungspolice abgeschlossen wird, besteht Sicherheit, dass alle die gleiche Deckungsstufe haben. Das erspart das Mitführen einer Vielzahl von Dokumenten.
Wird eine Reiseversicherung für Paare abgeschlossen, kann sich in ähnlicher Weise darauf verlassen werden, dass beide durch dieselbe Police geschützt sind und es erspart den Aufwand, mehrere Policen abzuschließen.
Reiserücktrittsversicherung
Diese Versicherung schützt die komplette Gruppe vor drohenden Stornokosten. Können vereinzelt Teilnehmer nicht mitreisen, sind diese Kosten abgedeckt. Ein guter Tipp ist, auch Reiseabbruch mitzuversichern. Eine Reiserücktrittsversicherung greift nämlich nur vor einer Reise und nicht währenddessen. Hierbei ist auch ein Auslandskrankenschutz ratsam. So müssen die Kosten nicht selbst getragen werden.
Bei Gruppenreisen ist der passende Reiseschutz wichtig. Es empfiehlt sich hier der Gruppen-Komplettschutz. Auch für Schulklassen, der Schüler-Komplettschutz. Diese zwei Produkte beinhalten neben der Reiserücktrittsversicherung auch eine Auslandskrankenversicherung, eine Reiseabbruchversicherung, einen Umbuchungsgebührenschutz sowie weitere Leistungen.
Ist bei Klassenfahrten besonderes zu beachten?
Bei Schulausflügen kommt es öfter zu unerwarteten Ereignissen. Dazu gibt es besonderen Versicherungsschutz speziell für Klassenfahrten. Dieser gilt im In- und Ausland. Diese Schüler-Reiserücktrittsversicherung gilt nicht nur für die typischen Reiserücktrittsgründe. Sie gilt auch, wenn eine wichtige Prüfung wiederholt werden muss.
Die Schüler-Versicherung beinhaltet des Weiteren eine Lehrerausfall-Versicherung. Ohne Aufsichtsperson ist keine Klassenfahrt möglich. Aus diesem Grund sind die Stornokosten für die Klassenfahrt abgedeckt.
Was ist noch versichert?
- Schwangerschaft
- Tod
- Unfall
- Plötzliche Erkrankung (auch epidemisch und pandemisch)
- Quarantäne
- Eigentumsbeschädigung
Alle weiteren Leistungen können den Allgemeinen Versicherungsbedingungen entnommen werden.